04.09.25 –
Der Grüne Ortsverband Langenau zu Gast bei der Katzenhilfe Langenau e.V.
Jedes Jahr wiederholen sich Meldungen über überfüllte Tierheime und Aufnahmestopps. Tierschutzvereine wie die Katzenhilfe Langenau stoßen dabei immer wieder an ihre Grenzen. Der Deutsche Tierschutzbund fordert deshalb bundesweit eine Katzenschutzverordnung.
Über die Situation in Langenau und dem Verwaltungsverband berichteten Holger Müller und Lilian Abbenhaus. Zu Gast waren außerdem MdL Michael Joukov, sowie der Landtagskandidat des Alb-Donau-Kreises, Tobias Hocke.
Die Katzenhilfe Langenau kümmert sich seit ihrer Gründung im Jahr 2019 um Straßenkatzen im Verwaltungsverband Langenau. Als domestizierte Haustiere sind Katzen nicht mehr in der Lage, sich und ihren Nachwuchs vollständig selbst zu versorgen.
Vom Verein werden jährlich rund 200 Straßenkatzen gesichert, kastriert, tierärztlich versorgt, wieder in ihr bekanntes Revier zurückgesetzt und ihre weitere Versorgung sichergestellt. Soweit möglich, wird versucht Jungtiere an den Menschen zu gewöhnen und in ein gutes Zuhause zu vermitteln. Rund 200 Straßenkatzen werden derzeit an über 20 überwachten Futterstellen täglich versorgt – dafür werden etwa 16 Tonnen Futter pro Jahr benötigt.
Vom Verein durchgeführte und finanzierte Kastrationsaktionen allein sind langfristig nicht nachhaltig. Jedes Jahr werden allein in Langenau etwa 40 erwachsene Katzen und ebenso viele Kitten gefunden, die keinem Halter zugeordnet werden können (Tendenz steigend). Zur Verdeutlichung: In einer Gemeinde des Verwaltungsverbands wurden im Jahr 2022 rund 50 Katzen kastriert und 17 Kätzchen haben ein Zuhause gefunden – In den Folgejahren tauchten dennoch wieder zahlreiche unkastrierte Erwachsene Tiere und Kitten auf.
2023: 12 unkastrierte Erwachsene – 3 Kitten
2024: 5 unkastrierte Erwachsene – 17 Kitten
2025: 30 unkastrierte Erwachsene – 15 Kitten
Die Katzenhilfe Langenau setzt sich für eine landesweite Katzenschutzverordnung nach dem Muster des MLR ein. Nach Angaben des Landestierschutzverbands haben inzwischen 172 von 1101 Kommunen in Baden-Württemberg eine solche Verordnung – das entspricht etwa 15 %. Der Alb-Donau-Kreis liegt mit nur einer Kommune, nämlich Oberstadion bei Ehingen, welche zum 01.04.2025 eine Katzenschutzverordnung eingeführt hat, deutlich zurück.
Erläuterungen zur Katzenschutzverordnung
Ausgangslage
In Deutschland leben geschätzt etwa 2 - 3 Millionen Straßenkatzen, zusätzlich zu rund 16 Millionen Hauskatzen. Etwa jede zehnte Hauskatze ist nicht kastriert – und trägt so zur unkontrollierten Vermehrung bei. Viele dieser Tiere stammen von unkastrierten Freigängern, ausgesetzten oder entlaufenen Katzen ab und bilden Kolonien. Die Folgen sind gravierend: Krankheiten, Parasiten, Verletzungen, Unterernährung und erhebliches Tierleid. Viele Kitten werden nur wenige Wochen oder Monate alt, da eine Katze aber 2–3-mal pro Jahr wirft und jeweils 4 – 6 Junge zur Welt bringt, ist die Vermehrungsrate trotzdem sehr hoch.
Rechtliche Grundlage
Obhutlose Katzen gelten rechtlich als Fundsache. Gemeinden sind verpflichtet, sie zu versorgen und unterzubringen. Katzen ohne Halter sind keine Wildtiere.
Bisherige Maßnahmen nicht ausreichend
Tierschutzvereine wie die Katzenhilfe Langenau leisten wertvolle Arbeit: Sie klären auf, fangen Katzen ein, organisieren Kastrationen und übernehmen häufig auch die Kosten. Doch bei Kastrationsaktionen werden nie alle Tiere erfasst. Immer wieder stoßen unkastrierte Besitzerkatzen sowie ausgesetzte oder entlaufene Tiere zur Population.
Studien belegen: Ohne eine verbindliche Regelung ist keine dauerhafte Lösung möglich.
Was die Katzenschutzverordnung regelt (Kastration/Kennzeichnung/Registrierung)
Katzen mit unkontrolliertem Freigang müssen kastriert sein. Kennzeichnung und Registrierung sind verpflichtend, die Kosten tragen die Halter. Ausnahmeregeln für Züchter sind möglich
Vorteile einer Katzenschutzverordnung
Die Zahl der Straßenkatzen lässt sich nachhaltig verringern. Krankheiten, Unterernährung und Verletzungen werden reduziert. Durch die Kastration gibt es weniger Revierkämpfe. Auch Wildtiere und Amphibien profitieren vom Schutz. Behörden, Tierärzte und Gemeinden erhalten eine klare Handlungsgrundlage, etwa bei Fällen von Animal Hoarding. Zoonosen – also Krankheiten, die auch auf Menschen oder andere Tiere übertragbar sind – werden eingedämmt. Rückführung vermisster Katzen wird erleichtert, das Aussetzen der Katzen wird erschwert
Langfristige Kostenersparnis: Weniger Fundtiere entlasten die Tierheime und senken die Kosten der Städte für die Versorgung von Straßenkatzen
Die illegale Zucht und der illegale Handel mit Katzen werden erschwert.
Fazit
Die Katzenschutzverordnung ist unverzichtbar, weil
• sie die einzige wirksame Möglichkeit bietet, die unkontrollierte Vermehrung zu stoppen,
• sie Tierleid spürbar verringert,
• und sie Gemeinden, Tierschutz und Umwelt entlastet.
Kurz gesagt: Ohne eine Katzenschutzverordnung bleiben alle Bemühungen Stückwerk. Nur mit einer verbindlichen Kastrationspflicht lässt sich das Problem langfristig lösen.